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BVerwG, 21.12.1998 - 8 C 26.98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 08.03.2002 - 5 C 54.01
Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung des …
Ein solcher Antrag enthält aber nicht zugleich die Zustimmung zur Einlegung der Revision und kann wegen der mit einer Vorabzustimmung verbundenen Gefahr, die zweite Tatsacheninstanz ohne Kenntnis des Urteilsinhalts zu verlieren, grundsätzlich auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden (vgl. BVerwGE 81, 81 [BVerwG 15.12.1988 - 5 C 9/85]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - ; Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - = NVwZ 1984, 302>, vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - , vom 28. März 1985 - BVerwG 3 C 62.84 - , vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - = NVwZ-RR 1993, 219> und vom 21. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 26.98 - ).